Verband zur Förderung der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern der Angehörigen reisender Berufsgruppen in Deutschland e.V.

      

     

      

Nach dem Aus bei EFECOT sind die dort angebotenen Downloads (pdf-files) auf Nachfrage erhältlich.

 

Verfügung des Landes NRW zur Berufsschulpflicht Juni 2003

Dezernat 44

Herr Treichel

Tel.: 02931-82 3340

 

An die

Sonderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien

im Bezirk

An die

Schulämter

im Bezirk

 

Betr.: Berufsschulpflicht für Jugendliche aus reisenden Berufsgruppen (Schausteller,
          Circusangehörige, ambulanter Handel)

Auch für Jugendliche aus reisenden Berufsgruppen gilt die Berufsschulpflicht. Wegen der besonderen Bedingungen, denen das Reisegewerbe unterliegt, hat das Land Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz der Bundesländer sowie den Berufsverbänden der Schausteller- und Circusangehörigen den Schulversuch BEKOSCH („Berufliche Kompetenzen für Schausteller und Circusangehörige“) eingerichtet, der den reisenden Jugendlichen ermöglichen soll, ihrer Berufsschulpflicht nachzukommen.

Dazu sind am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne
und am Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne berufsschulische Angebote eingerichtet worden, die als Blockunterricht während der Wintermonate für reisende Jugendliche berufsspezifische Inhalte im kaufmännischen sowie gewerblich-technischen Bereich anbieten.  Eine sozialpädagogisch begleitete Internatunterbringung ist ebenfalls möglich.

Die Schulen (insbesondere die Stamm- und Stützpunktschulen der Sekundarstufe I für reisende Kinder) und Schulämter werden gebeten, die Jugendlichen und ihre Eltern bei Abschluss der allgemeinen Schulpflicht auf die einsetzende Berufsschulpflicht und das Herner Angebot aufmerksam zu machen.

Für Anmeldungen steht das

Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne, Westring 201, 44629 Herne, Telefon (02323) 162631

zur Verfügung.

Da das Platzangebot in Herne begrenzt ist, müssen im Einzelfall gesonderte Regelungen getroffen werden.

Sollten Jugendliche ohne Berufsausbildungsvertrag  dieses Angebot nicht wahrnehmen, sind sie wie bisher gehalten, während des Schuljahres an wechselnden Berufsschulen Unterricht in den entsprechenden Klassen zu besuchen.

Die grundsätzliche Nichtbereitschaft zur Wahrnehmung der Berufsschulpflicht kann mit Bußgeld geahndet werden.

Nähere Information zum Schulversuchskonzept können beim Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne  angefordert werden.